
Die Glühbirne: Sie wandelt nur fünf Prozent der zugeführten Energie in Licht um - der Rest verpufft als Wärme. Kein Wunder also, plant der Bundesrat die schrittweise Abschaffung dieser Stromfresser. Haushaltlampen: Effizienzvorschriften 2009 bis 2012
Bereits seit dem 1. Januar 2009 dürfen in der Schweiz nur noch Lampen verkauft werden, die mindestens der Energieeffizienzklasse E entsprechen. Es bestehen bestimmte Ausnahmeregelungen z. B. für Spezial- und Dekorlampen wie sie in Backöfen und Kühlschränken vorkommen. Glühlampen der schlechtesten Effizienzklassen F und G (diese Klassen entsprechen ca. 25% aller verkauften Lampen) sind also bereits aus den Verkaufsregalen verschwunden.
Ab 1. September 2010 gelten in der Schweiz dann zusätzlich die gleichen Vorschriften wie in der EU: Ab dann müssen alle mattierten Lampen der Energieeffizienzklasse A entsprechen: mattierte klassische Glühbirnen dürfen damit nicht mehr verkauft werden. Klare Lampen mit einer Leistungsaufnahme von 75 Watt und mehr müssen mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen.
Eine weitere Verschärfung folgt am 1. September 2011: Ab dann müssen klare Lampen mit einer Leistungsaufnahme von 60 Watt und mehr mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen. - Ab dem 1. September 2012 wird die Effizienzklasse C für alle klaren Lampen verlangt, was das endgültige Aus der herkömmlichen Glühbirne bedeutet.
Die Vorschriften betreffen gemäss Verordnungstext das „Inverkehrbringen" der Lampen. Das heisst, dass Lampen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, nicht mehr verkauft werden dürfen. Die in den Haushalten noch vorrätigen Glühbirnen dürfen aber selbstverständlich weiter verwendet werden.
Die Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz von Lampen sind in der Energieverordnung im Anhang 2.3 festgelegt. Dieser Anhang trägt den Titel „Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen elektrischen Haushaltslampen (Lichtquellen)". Unter Ziffer 1 wird der Geltungsbereich für die Energieetikette sowie für die Mindestanforderungen im Bereich Haushaltlampen festgelegt. Unter Ziffer 2 werden die Anforderung und gewisse Einschränkungen festgelegt. Im Internet kann der Anhang 2.3 der Energieverordnung als pdf-File heruntergeladen werden:
Licht kann auf unterschiedliche Weise erzeugt werden. Korrekt werden die Lampen als Leuchtmittel benannt. Die entspechende Funktionsweise wird hier kurz erklärt:
0848 777 888
Für Gratis Auskünfte zu Energieeffizienz bei Haushalt- geräten, steht Ihnen die Hotline des Konsumenten- forums (kf) zur Verfügung.
Mo - Fr: 09.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr